Arbeitsgericht erklärt Kündigung nach Post-it-Aktion für rechtswidrig — 33 000 Euro Entschädigung
Arbeitsgericht wertet Post-it-Aktion nicht als triftigen Kündigungsgrund
Mailand — Eine ungewöhnliche Auseinandersetzung um Büroetikette hat vor Gericht ein überraschendes Ende genommen. Eine 40-jährige Angestellte eines Finanzunternehmens war entlassen worden, nachdem sie ihr Büro wiederholt mit Erinnerungszetteln beklebt hatte, mit dem Ziel, Kolleginnen und Kollegen an Regeln des Zusammenlebens und der Ordnung zu erinnern. Das Arbeitsgericht in Mailand erklärte die fristlose Kündigung nun für rechtswidrig und sprach der Frau rund 33 000 Euro zu.
Die Mitarbeiterin war im Januar 2024 eingestellt worden; im Mai 2025 leitete der Arbeitgeber ein Disziplinarverfahren ein und kündigte fristlos. Die Unternehmensleitung warf ihr unter anderem vor, durch das «ständige und zwanghafte» Anbringen von Post-its das Betriebsklima zu stören und mit aggressivem Verhalten gegen den Ethikkodex des Konzerns verstoßen zu haben.
Vor Gericht legte die Arbeitgeberseite eine Sammlung von Formulierungen vor, die auf den Zetteln gestanden haben sollen. Unter anderem wurden folgende Hinweise genannt:
- «Nicht in den Schubladen wühlen»
- «Ihr habt bereits einen Heizkörper kaputt gemacht»
- «Nicht im Pförtnerraum aufhalten»
- «Man fasst nicht an den Computern anderer herum»
- «Öffnet nicht die Schränke anderer»
Die Richterin in erster Instanz, Rossella Chirieleison, sah in der Hartnäckigkeit der Zettel keine ausreichende Grundlage für eine fristlose Kündigung. Im Urteil heißt es, die in der Abmahnung aufgeführten Tatsachen seien teilweise nicht erwiesen und teils disziplinarrechtlich unbeachtlich. Aussagen, die der Frau mündlich vorgeworfen wurden, seien nicht hinreichend belegt worden. Ebenso sei nicht ersichtlich, dass angebrachte Schilder oder Zettel einem unbestimmten Publikum sichtbar oder in einer Weise formuliert gewesen seien, die dem Unternehmen einen Schaden zugefügt hätten.
Das Gericht ordnete an, die Beschäftigte wieder einzustellen und die Entschädigung in Höhe von etwa zwölf Monatsgehältern zu zahlen. Die Entscheidung sorgt für Diskussionen über Verhältnismäßigkeit von Arbeitgebermaßnahmen, über Grenzen kollegialer Kommunikation und darüber, wie formaler und informeller Umgang am Arbeitsplatz geregelt werden sollte.
Die Sache illustriert, wie empfindlich die Balance zwischen individueller Kontrolle des Arbeitsumfelds und dem Schutz des Betriebsklimas ist. Das Urteil könnte für andere Fälle von unkonventionellen Protestformen im Büro Signalwirkung haben.