Freispruch nach umstrittener Nachricht – Praktikantin verlor wegen eines Fotos ihre Perspektive
Freispruch nach umstrittener Nachricht an Praktikantin
Kassel – Ein vermeintlich leichter Scherz führte zu einer langen Auseinandersetzung innerhalb einer Polizeidienststelle und kostete einer jungen Polizeianwärterin die Chance auf den Berufseinstieg. Vor dem Amtsgericht Kassel wurde am Montag ein 36 Jahre alter Polizeioberkommissar vom Vorwurf der Unterschlagung freigesprochen.
Die Anklage bezog sich auf eine Nachricht, die der Beamte im März 2025 verschickt haben soll: ein Foto eines sichergestellten Einhandmessers mit dem Begleittext «Hab ein kleines Geschenk für dich». Die 22 Jahre alte Praktikantin, die an jenem Tag frei hatte, reagierte laut Aussage später mit lachenden Emojis und sah die Mitteilung als Aufforderung, die ordnungsgemäße Asservierung zu übernehmen. Das Messer selbst verließ das Revier nie und wurde zwei Tage nach der Kontrolle ordnungsgemäß aufgenommen.
Während der Verhandlung räumte der Angeklagte ein, unüberlegt gesprochen zu haben. In seinem letzten Wort sagte er, er habe dämliche Äußerungen getätigt und bedauere das sehr. Richterin Hartling sah jedoch keinen belastbaren Nachweis dafür, dass es zu einer tatsächlichen Übergabe des Messers an die Praktikantin gekommen sei, und sprach den Beamten nach mehrstündiger Verhandlung aus tatsächlichen Gründen frei.
Hinter dem Verfahren steckte ein interner Konflikt: Der Vorfall war Gegenstand eines Streits zwischen dem 36‑Jährigen und einem 37‑jährigen Kollegen, die einst offenbar befreundet gewesen waren. Laut Zeugenaussagen eskalierte an jenem Rosenmontag eine Diskussion darüber, ob es sich bei dem Messer um einen waffenrechtlichen Verstoß gehandelt habe. Der Angeklagte erklärte, seine Äußerung sei als Flapsigkeit gemeint gewesen und nicht ernst zu nehmen.
Sechs Monate später verschärfte sich die Lage: Ein Kollege verfasste einen umfangreichen Beschwerdebrief, der die Angelegenheit an die Revierleitung und die Polizeidirektion trug und letztlich das Ermittlungsverfahren in Gang setzte. Für die Praktikantin hatten die Vorwürfe weitreichende Folgen. Obwohl sie ihr Studium abschloss, wurde sie am Tag ihrer Graduierung entlassen. Bis das Verfahren geklärt sei, werde sie nicht wieder in den Dienst übernommen, sagte sie. Heute arbeitet die junge Frau in einem Einkaufszentrum; der Freispruch ihres Ausbilders könnte ihre Chancen auf eine Rückkehr in die Polizei zumindest verbessern.
In der Verhandlung wurde deutlich, wie schnell interne Spannungen und missverständliche Formulierungen Karrieren gefährden können. Die Dienststellenleitung hatte den Angeklagten zuvor als fachlich guten Polizisten beschrieben, verwies aber auf einen Humor, den nicht alle Kollegen teilten.
Das Urteil ist noch nicht in allen Punkten abschließend bewertet. Für die Betroffene bleibt jedoch die Hoffnung, dass die gerichtliche Klärung die Voraussetzungen für eine berufliche Neuorientierung oder Rückkehr schafft.