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Ohne BH im Job: Wann Arbeitgeber das Tragen vorschreiben dürfen

28. Mai 2026

Arbeitgeber können in bestimmten Berufen das Tragen eines BHs verlangen

Der Trend zur legeren Bürokleidung setzt sich fort: Jeans, Sneakers und ein entspannter Kleidungsstil sind in vielen Unternehmen längst akzeptiert. Doch nicht überall endet die individuelle Kleiderwahl an der Bürotür. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts in Köln hat klargestellt, dass Arbeitgeber in Berufen mit Uniform- oder Sicherheitsvorgaben durchaus spezielle Dienstkleidung einschließlich Unterwäsche vorschreiben dürfen.

Die Debatte gewinnt in jüngster Zeit an Schärfe. Während manche Städte wie Göttingen öffentlich über mehr Gleichberechtigung in Freizeitbereichen diskutieren, bleibt die Frage nach der Professionalisierung am Arbeitsplatz zentral. In klassischen Uniformberufen, etwa bei Polizei, Bundespolizei oder anderen Bereichen mit konkreten Schutz- und Identifikationsanforderungen, kann ein BH oder ein Unterhemd Teil der Dienstkleidung sein.

Selbstbestimmung gilt in den meisten Branchen

Für die Mehrzahl der Beschäftigten bedeutet das Urteil jedoch keine Einschränkung: In den meisten Berufen besteht weiterhin das Recht, die eigene Kleidung selbst zu wählen. Arbeitgeber dürfen Mitarbeitende nicht wegen ihrer Kleiderwahl diskriminieren. Entscheidend ist häufig das Auftreten: Wer im Job arbeitet, sollte darauf achten, Kolleginnen und Kollegen nicht unnötig zu irritieren und die branchenübliche Professionalität zu wahren.

Viele Frauen empfinden den Verzicht auf den BH als persönliche Entscheidung oder Ausdruck von Selbstbestimmung. Zugleich sehen Befürworterinnen darin ein Statement zu mehr Normalität im Umgang mit nackter Haut. Praktisch lässt sich das Thema leicht regeln: durch passende Blusen, Unterhemden oder schnittführende Kleidung, die dafür sorgt, dass das Erscheinungsbild am Arbeitsplatz als angemessen wahrgenommen wird.

Praktische Hinweise für den Alltag

  • Informieren: Bei Unsicherheit lohnt ein Blick in die betrieblichen Regelungen zur Dienstkleidung.
  • Abwägen: In formelleren Meetings oder bei Kundenterminen ist ein konservativerer Kleidungsstil ratsam.
  • Respekt zeigen: Wer sich dafür entscheidet, ohne BH zu arbeiten, sollte Begrenzung bei transparenter Kleidung und stark freizügigen Schnitten beachten.
  • Gespräch suchen: Fühlen sich Mitarbeitende unwohl oder beobachtet, kann ein klärendes Gespräch mit der Personalabteilung helfen.

Mode bleibt persönliche Freiheit, gleichzeitig prägt das äußere Erscheinungsbild oft die Wahrnehmung am Arbeitsplatz. Letztlich liegt die Entscheidung bei jeder Einzelnen und jedem Einzelnen selbst. Arbeitgeber hingegen sollten klare, sachliche Regelungen formulieren, die Sicherheit, Identifikation und den Respekt unter Kolleginnen und Kollegen gewährleisten.

Berlin

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