Spanien: Gericht bestätigt fristlose Kündigung nach wiederholter Missachtung betrieblicher Anweisungen
Missachtung von Weisungen und unklare Zeiterfassung führten zur Kündigung
Ein spanisches Arbeitsgericht hat die fristlose Entlassung einer jungen Logistikmitarbeiterin bestätigt, weil sie monatelang wiederholt deutlich vor Schichtbeginn am Arbeitsplatz erschien und damit betriebliche Vorgaben ignorierte. Entscheidend für das Urteil waren nach Angaben des Gerichts nicht die Pünktlichkeit an sich, sondern der hartnäckige Verstoß gegen Anweisungen sowie Unstimmigkeiten bei der Arbeitszeiterfassung.
Nach Medienberichten war die 22-jährige Angestellte regelmässig schon zwischen 6:45 Uhr und 7:00 Uhr vor Ort, obwohl ihre Schicht erst um 7:30 Uhr begann. Der Arbeitgeber wies sie mehrfach darauf hin, dass vor Beginn der Schicht keine Tätigkeiten vorgesehen seien. Auf mündliche Ermahnungen folgte eine schriftliche Verwarnung; als das Verhalten anhielt, erfolgte die fristlose Kündigung.
Das Gericht qualifizierte das Verhalten als «Ungehorsam» und sprach von einem Vertrauensbruch und illoyalem Verhalten. Zudem spielte offenbar die Frage der Zeiterfassung eine Rolle: Laut Berichten wurde die Mitarbeiterin in manchen Fällen bereits vor dem offiziellen Arbeitsbeginn im System erfasst, obwohl noch keine Arbeitsleistung vorgesehen war.
Relevanz für die Schweiz
Der Fall wirft auch hierzulande Fragen auf. In der Schweiz wäre ein identischer Vorfall nicht automatisch ein Kündigungsgrund. Arbeitsrechtlich gilt jedoch: Arbeitgeber dürfen Beginn und Ende der Arbeitszeit verbindlich festlegen, und Unternehmen sind verpflichtet, Arbeitszeiten korrekt zu dokumentieren.
Kommt eine Person früher ins Büro, um Kaffee zu trinken oder zu warten, führt das in der Regel nicht zur Entlassung. Anders liegt der Fall, wenn Zeiten vorsätzlich falsch erfasst oder verbucht werden. Solche Handlungen können als Arbeitszeitbetrug gewertet werden und disziplinarische bis rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Im Kern zeigt das Urteil aus Spanien: Entscheidend ist nicht die frühe Anwesenheit, sondern das beharrliche Ignorieren betrieblicher Regeln und mögliche Manipulationen bei der Zeiterfassung. Ob eine Kündigung rechtmässig ist, hängt stets vom Einzelfall und der Abwägung aller Umstände ab.

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