Wenn das Homeoffice endet: Wann Arbeitgeber Anwesenheit verlangen dürfen
Arbeitsrecht entscheidet, wann Heimarbeit endet und Präsenz Pflicht wird
Berlin – Wer im Homeoffice arbeitet, muss nicht automatisch bei jeder Besprechung oder jedem Kundentermin erscheinen. Ausschlaggebend sind in erster Linie Arbeitsvertrag und betriebliche Regelungen, erklären Arbeitsrechtsexperten.
Viele Unternehmen haben verbindliche Policies, die etwa eine Mindestanzahl von Bürotagen pro Woche oder Monat vorgeben oder festlegen, dass Mitarbeitende bei wichtigen Meetings, Kundenkontakten oder in betrieblichen Notlagen vor Ort sein sollen. Solche internen Vorgaben sind für Beschäftigte grundsätzlich bindend.
Gleichzeitig sind auch Regelungen möglich, die im Gegenteil den Verbleib im Homeoffice schützen: In manchen Richtlinien ist etwa bestimmt, dass Beschäftigte auf Nachfrage oder selbst bei betrieblicher Dringlichkeit nicht verpflichtet sind, ins Büro zu kommen. Auch diese Festlegungen gelten dann verbindlich und können nicht einfach ausgehebelt werden.
Der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Meyer weist darauf hin, dass schriftliche Vorgaben in der Praxis Klarheit schaffen. Fehlen eindeutige Regeln, hängt die Beurteilung davon ab, was im Arbeitsvertrag steht, welche betrieblichen Abläufe bestehen und wie zumutbar eine Anreise für die Betroffenen ist.
- Typische Inhalte von Richtlinien: feste Präsenztage, Anwesenheitspflicht bei Kundenterminen, kurzfristige Präsenzanforderungen für projektkritische Meetings.
- Mögliche Ausnahmen: ausdrücklicher Schutz des Homeoffice in internen Regeln, Befreiungen bei besonderen persönlichen oder gesundheitlichen Gründen.
- Praktischer Rat: Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarungen prüfen, Personalabteilung oder Betriebsrat kontaktieren und Aufforderungen zur Präsenz schriftlich dokumentieren.
Kommt es zum Konflikt, können Betriebsrat oder Rechtsberatung helfen, die individuelle Situation zu klären. Entscheidend bleibt: Was schriftlich vereinbart ist, bestimmt meist den Spielraum von Arbeitgeber und Beschäftigten.

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