Wenn das Thermometer im Büro steigt: Rechte, Pflichten und praktische Schritte bei extremer Hitze
Kein automatisches Hitzefrei: Arbeitgeber sind verpflichtet, Belastungen zu verringern
Berlin — An Tagen mit extremer Hitze fragen sich viele Beschäftigte, ob sie früher gehen dürfen oder Anspruch auf Hitzefrei haben. Eine pauschale Regelung gibt es nicht. Das zentrale Regelwerk bleibt die Arbeitsstättenvorschrift, die Arbeitgeber verpflichtet, klimatische Belastungen zu beurteilen und zu reduzieren.
Welche Temperaturgrenzen gelten
Die Arbeitsstättenverordnung sieht drei Orientierungspunkte vor:
- Bis 26 Grad Raumtemperatur sind Arbeitsplätze grundsätzlich zulässig.
- Bei mehr als 26 Grad müssen Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen.
- Ab rund 30 Grad ist die Belastung weiter zu verringern, etwa durch Sonnenschutz oder technische Maßnahmen.
- Bei über 35 Grad gilt: reguläres Arbeiten ist in vielen Fällen nicht mehr zumutbar, es müssen alternative Arbeitsräume oder weitere Schutzmaßnahmen angeboten werden.
Was Arbeitgeber konkret tun müssen
Fenster und Glasflächen sollen vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden, zum Beispiel durch Jalousien oder Sonnenschutz. Klimatisierung ist nicht verpflichtend, kann aber Teil der Lösung sein; Experten raten zu moderaten Einstellungen, damit innen nicht mehr als sechs Grad Unterschied zur Außentemperatur entsteht. Wer im Freien arbeitet, braucht Schatten, ausreichende Trinkmöglichkeiten und gegebenenfalls Sonnenschutz.
Was Beschäftigte tun können
- Sprechen Sie Vorgesetzte auf die Situation an und verlangen Sie angemessene Schutzmaßnahmen.
- Klären Sie mit dem Betrieb, ob kurzfristig andere Arbeitsräume oder flexible Arbeitszeiten möglich sind.
- Bei bestehendem Betriebsrat diesen einschalten; er kann Maßnahmen mitverhandeln.
- Ventilatoren sind oft hilfreich, ihr Einsatz sollte jedoch mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden, da elektrische Betriebsmittel Arbeitsmittel sind.
Sonderfälle: Homeoffice, Kinderbetreuung und Dresscode
Gibt es an Schulen Hitzefrei, regelt das die jeweilige Schule; Eltern müssen in vielen Fällen selbst aktiv Lösungen finden, etwa Homeoffice oder Urlaubstage abstimmen. Zum Thema Dresscode: Im Büro gilt grundsätzlich der Arbeitgeberstandard, doch in privaten Arbeitsumgebungen ist oft mehr Flexibilität möglich. Bei Videokonferenzen empfiehlt sich weiterhin angemessene Kleidung.
Wann es gefährlich wird
Hitze kann zu Hitzeerschöpfung, Hitzschlag oder Kreislaufproblemen führen. Müdigkeit, Schwindel, Übelkeit, Verwirrung oder Ohnmachtsgefühle sind Warnzeichen und erfordern sofortiges Handeln und gegebenenfalls medizinische Hilfe.
Praxis-Tipps für heiße Tage
- Regelmäßig trinken, leichte Kleidung tragen, Sonnenschutz nutzen.
- Sonnenschutz an Fenstern nutzen und die Mittagssonne abdecken.
- Wenn möglich, Arbeitsaufgaben zeitlich verlagern, etwa in die kühleren Morgenstunden.
- Bei gesundheitlichen Risiken ärztlichen Rat einholen und gegebenenfalls den Arbeitgeber informieren.
Fazit: Es gibt kein allgemeines gesetzliches Hitzefrei, wohl aber verbindliche Vorgaben für Arbeitgeber, die klimatische Belastungen zu reduzieren. Beschäftigte sollten Probleme ansprechen, den Betriebsrat einbeziehen und sich bei akuten Gesundheitszeichen nicht scheuen, medizinische Hilfe zu suchen.

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