Bei Hitze am Arbeitsplatz: Arbeitgeber in der Pflicht, Beschäftigte schützen
Arbeitgeber müssen Beschäftigte bei Hitze schützen
Hitzefrei gibt es im Büro in der Regel nicht. Stattdessen sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen und gesundheitliche Risiken durch hohe Temperaturen zu mindern. Das gilt für Büros ebenso wie für Baustellen, Logistik und andere Tätigkeiten im Freien.
Das Arbeitsschutzgesetz verlangt eine Gefährdungsbeurteilung, die auch Hitzebelastungen berücksichtigen muss. Daraus ergeben sich konkrete Pflichten: Anpassung der Arbeitsabläufe, technische und organisatorische Maßnahmen sowie Unterrichtung und Schutz besonders gefährdeter Beschäftigter, zum Beispiel Schwangerer oder Menschen mit Vorerkrankungen.
Praktische Maßnahmen gegen Hitze
- Arbeitszeiten anpassen: Vorverlagern auf kühlere Morgenstunden oder Pausen häufiger einlegen.
- Technische Lösungen: Sonnenschutz an Fenstern, Schattenplätze auf Baustellen, ausreichende Belüftung; Klimatisierung dort, wo sie möglich und angemessen ist.
- Wasser und Erholung: Stetige Verfügbarkeit von Trinkwasser, kühlende Pausenräume und Möglichkeiten, sich kurz auszuruhen.
- Pauschale Hilfsmittel mit Vorsicht: Ein Ventilator kann in Innenräumen helfen, ersetzt aber keine umfassenden Schutzmaßnahmen und ist für staubige oder gefährliche Arbeitsplätze nicht immer geeignet.
- Schutzkleidung adaptieren: Atmungsaktive Materialien nutzen und bei Bedarf persönliche Schutzausrüstung so gestalten, dass sie Hitze nicht unnötig verstärkt.
Besonders gefährdete Bereiche: Bau, Landwirtschaft, Logistik
Bei Arbeiten im Freien ist Hitzeschutz besonders wichtig. Arbeitgeber sollten dort zusätzliche Vorkehrungen treffen, etwa verbindliche Trinkpausen, schattige Ruhebereiche und die Organisation schwerer Tätigkeiten in die kühleren Stunden des Tages. Baustellenleiter müssen zudem für ausreichende Hydration und regelmäßige Kontrolle des Gesundheitszustands sorgen.
Was Beschäftigte beachten sollten
Beschäftigte sollten auf Warnsignale achten, etwa Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen oder Konzentrationsprobleme, und diese frühzeitig melden. Regelmäßiges Trinken, lockere, helle Kleidung und das Nutzen angebotener Schutzräume vermindern das Risiko. Bei starken Beschwerden gilt: Arbeit unterbrechen und medizinische Hilfe suchen.
Arbeitgeber und Beschäftigte sind gemeinsam gefordert, die Arbeitsabläufe an Hitzetagen verantwortungsvoll zu gestalten. Mit klaren Regeln, guter Vorbereitung und einfachen Maßnahmen lassen sich Gesundheitsgefahren deutlich reduzieren.

05. August
Bei Hitze am Arbeitsplatz: Arbeitgeber in der Pflicht, Beschäftigte schützen«Wenn der Arbeitstag zum Hitzetest wird»
Weiterlesen ⮞

05. August
Ehrenamtlicher Rat für Staatsmodernisierung: Palmer soll Bürokratie in Baden-Württemberg abbauenDer Mann, der aneckt, soll den Apparat verschlanken
Weiterlesen ⮞

04. August
BMW kündigt Abbau von 8000 Stellen an und bietet Abfindungen für 50.000 deutsche Mitarbeiter«Freiwillig gehen oder bleiben: BMWs Wende trifft Tausende»
Weiterlesen ⮞