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Bewerbungsfragebogen sorgt für Empörung: Wann Arbeitgeber Privatsphäre verletzen

13. März 2026

Bewerbungsfragebogen überschreitet private Grenzen

Rom – Ein eigentlich routinemäßiger Bewerbungsprozess für eine Verwaltungsstelle bei einer soziokulturellen Stiftung entwickelte sich für einen jungen Bewerber zu einem Schockmoment. Statt nach Qualifikation und Erfahrung zu fragen, wurde ihm ein umfangreicher Online-Fragebogen zugeschickt, der intime Details aus seinem Privatleben abfragte.

Der Fragebogen, den das Onlineportal Open publik machte, enthielt laut Berichten Fragen zu emotionalem Befinden, finanziellen Rücklagen und Familienplanung. Unter anderem sollten Bewerbende angeben, ob sie Phasen von Traurigkeit oder Depression erleben, ob sie das Gefühl haben, andere würden hinter ihrem Rücken über sie sprechen, wie lange Ersparnisse ausreichen würden oder ob sie planten, weniger als zwei Kinder zu bekommen, obwohl Gesundheit und Einkommen mehr erlauben könnten.

Der Bewerber, in dem Bericht als Giulio bezeichnet, zog daraufhin seine Bewerbung zurück, forderte die Löschung seiner Daten und kündigte an, eine Beschwerde bei der italienischen Datenschutzbehörde zu prüfen. Er berichtete, er habe beim Öffnen des Formulars sofort gemerkt, dass die Fragen nichts mit der ausgeschriebenen Stelle zu tun hätten.

Die Stiftung verteidigte das Vorgehen teils und erklärte, der Fragebogen diene dazu, die Übereinstimmung zwischen Profil und Position genauer einzuschätzen und so passende Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Eine Kommunikationsverantwortliche räumte allerdings ein, einige Fragen müssten überarbeitet werden, und verwies auf die Zusammenarbeit mit einem externen HR-Berater.

Experten warnen vor unzulässigen Tests

Arbeitspsychologinnen und Rechtsexpertinnen reagierten kritisch. Die Psychologin Laura Borgogni betonte, psychologische Tests dürften nur von Fachpersonen eingesetzt werden und nur Eigenschaften messen, die in engem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Fragen zu klinischen Befunden oder zur Familienplanung überschreiten diese Grenze und verletzten die Privatsphäre.

Auch in Deutschland sind solche Fragestellungen problematisch. Nach Auffassung von Personalberatungen verstoßen Fragen zu Gesundheit, Vermögen, Familienplanung oder politischen Überzeugungen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Bewerbende haben zudem das Recht, auf unzulässige Fragen eine falsche Antwort zu geben, ohne dafür rechtliche Folgen befürchten zu müssen.

Der Fall wirft grundlegende Fragen auf: Wie weit darf Personalauswahl gehen, wenn Arbeitgeber vermeintlich die Passung verbessern wollen, und welche Schutzmechanismen müssen Bewerbende vor zu tiefen Eingriffen ins Privatleben schützen? Für Bewerbende bleibt die Empfehlung, bei solchen Aufforderungen vorsichtig zu sein, Datenlöschung zu verlangen und notfalls rechtliche Schritte zu prüfen.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: fr.de

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