Homeoffice und Präsenzpflicht: Was Arbeitgeber verlangen dürfen
Was zählt ist die Vereinbarung: Firmenrichtlinien bestimmen, ob und wann Präsenz verlangt werden darf
Berlin — Homeoffice heißt nicht automatisch dauerhaftes Arbeiten von zu Hause. Arbeitgeber dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bestimmten Situationen zur Anwesenheit im Büro verpflichten, wenn diese Pflicht zuvor vertraglich oder in verbindlichen Unternehmensrichtlinien geregelt wurde. Das stellt Fachanwalt Dr. Peter Meyer aus Berlin klar.
Typische Vorgaben sind beispielsweise eine Mindestanzahl an Bürotagen pro Woche oder pro Monat, die Pflicht, an Präsenzmeetings teilzunehmen, oder die Anwesenheit bei Terminen mit Kundinnen und Kunden. Solche Regelungen sind verbindlich, solange sie Teil der arbeitsrechtlichen Vereinbarungen oder internen Policies sind.
Gleichzeitig können Richtlinien auch das Gegenteil festlegen: Manche Unternehmen schreiben vor, dass Beschäftigte selbst bei betrieblicher Erforderlichkeit nicht persönlich erscheinen müssen. Auch diese Festlegungen sind bindend und lassen sich nicht einseitig aufheben.
- Wann Präsenz verlangt werden kann: wenn Arbeitsvertrag oder Unternehmensrichtlinien es vorsehen oder wenn betriebliche Gründe wie Kundentermine dies notwendig machen
- Wann bleiben möglich ist: wenn die internen Regelungen Ausnahmen erlauben oder das Unternehmen Anwesenheit ausdrücklich ausschließt
Praktischer Rat: Zunächst Arbeitsvertrag und Unternehmensrichtlinien prüfen und das Gespräch mit der Personalabteilung suchen. Ist die Rechtslage unklar, kann eine anwaltliche Beratung klären, ob eine angeordnete Rückkehr ins Büro rechtlich durchsetzbar ist.

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